RV-Nachhaltigkeitsgesetz

Das RV-Nachhaltigkeitsgesetz ist ein sozialrechtliches deutsches Reformpaket aus dem Jahr 2004. Das Maßnahmenpaket dient der langfristigen Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung
Kurztitel: RV-Nachhaltigkeitsgesetz
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Sozialrecht, Privatrecht, Steuerrecht
Erlassen am: 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791)
Inkrafttreten am: überw. 1. Januar 2005
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Nachhaltigkeitsgesetz knüpft an vorangegangene Reformen an, die 2001 durch das Altersvermögensgesetz sowie das Altersvermögensergänzungsgesetz auf den Weg gebracht worden waren. Sie hatten ein Beitragssatzziel in der allgemeinen Rentenversicherung definiert. Zur Sicherstellung der Zielvorgaben wurde im Jahr 2002 die Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme – die sogenannte Rürup-Kommission – eingesetzt, um für den Bereich der Rentenversicherung geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des Beitragssatzziels vorzuschlagen.

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