Radfahrerüberfahrt

Eine Radfahrerüberfahrt ist ein Schutzweg für Radfahrer in Österreich. Das Konstrukt dient der Regelung der Vorfahrt an Stellen, an denen sich die Verkehrswege von Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern auf gleicher Höhe kreuzen, sowie dem Hinweis auf kreuzende Radfahrer ganz allgemein.

Die Ausgestaltung erfolgt neben den zugeordneten Schildern auch durch Bodenmarkierungen, durch gelb-blinkende Lichtsignalanlagen und neuerdings vereinzelt durch im Boden eingelassene Warnleuchten entlang der Radfahrerüberfahrt. Wenn es sich um eine ungeregelte Kreuzung handelt, darf sich der Radverkehr gemäß § 68 Abs. 3a StVO nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 10 km/h annähern und darf sie nicht „unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend“ befahren. Der Kfz-Verkehr hat gemäß § 9 StVO einem Radfahrer das „ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, sofern er sich auf der Radfahrerüberfahrt befindet oder diese erkennbar benutzen will. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten“.

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