Rat des Kreises
Die Räte der Kreise waren in den 189 Landkreisen der DDR das Exekutivorgan des jeweiligen Kreistages und somit nach gesetzlicher Definition vollziehendes und verfügendes Organ in einem Kreisgebiet. Deren Pendant war in den 26 Stadtkreisen der DDR der Rat der Stadt bzw. in den 11 Stadtbezirken von Ost-Berlin der Rat des Stadtbezirkes als Organe der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung der Stadt bzw. der jeweiligen Stadtbezirksversammlung in Ost-Berlin.
Im staatlichen Verwaltungsaufbau der DDR bildeten die Räte der Kreise somit nach der Regierung und den Räten der Bezirke die dritte staatliche Verwaltungsebene. Von ihrer Einordnung im Staatsgefüge her gesehen sind sie insofern in etwa den heutigen Landratsämtern vergleichbar.
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