Rauchschutztür

Eine Rauchschutztür ist ein Türelement mit selbstschließendem Türflügel und rauchdichten Lippendichtungen. Ziel ist, im Brandfall die Verbreitung von lebensbedrohenden Rauchgasen in Gebäuden zu verhindern. Davon zu unterscheiden sind einerseits Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102 Teil 2, anderseits sog. dichtschließende Türen.

Als sogenanntes nicht geregeltes Bauprodukt bedarf das Türelement in Deutschland eines Verwendbarkeitsnachweises in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP) oder einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE).

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