Störfall

Als Störfall bezeichnet man gemeinhin eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes einer technischen Anlage, insbesondere der chemischen Industrie, oder eines Kernkraftwerkes. Bestimmungsgemäßer Betrieb ist der Betrieb, für den die Anlage technisch ausgelegt und von der zuständigen Behörde genehmigt ist.

Im juristischen Sinne ist der Begriff des Störfalls für verschiedene technische Anlagen bzw. Betriebe unterschiedlich definiert. In den Medien wird häufig auch der Begriff des Zwischenfalls genannt; dieser wird häufig benutzt, wenn das Ereignis unterhalb der üblichen Bewertungsstufen eingeordnet wurde oder eine endgültige Bewertung noch nicht vorliegt.

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