Real Decreto Ley (Spanien)

Ein Real Decreto-ley (Königliche Gesetzesverordnung) ist in der spanischen Rechtsordnung eine von der (Zentral-)Regierung erlassene Rechtsnorm mit Gesetzesrang und -kraft.

Grundlage ist Artikel 86 der spanischen Verfassung, wonach die Regierung „im Falle außergewöhnlicher und dringender Notwendigkeit“ vorläufige gesetzliche Regelungen in der Form eines Real Decreto-ley erlassen kann.

Wie bei einer Rechtsverordnung im deutschen Recht handelt es sich um ein Gesetz im materiellen Sinn. Allerdings stehen Rechtsverordnungen im deutschen Recht in der Normenhierarchie unter den vom Parlament verabschiedeten Gesetzen (Gesetze im formellen Sinn), während Reales Decretos-leyes in Spanien im selben Rang stehen wie vom Parlament verabschiedete Gesetze.

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