Amtsrat

Amtsrat ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im dritten Beförderungsamt. Ohne Zusatz wird sie regelmäßig bei obersten Bundesbehörden (Bundesministerien) geführt. Häufigster Zusatz ist „Regierungs-“; die entsprechende Amtsbezeichnung lautet dementsprechend Regierungsamtsrat (RAR) und wird grundsätzlich in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes geführt. Die nächsthöhere Grundamtsbezeichnung ist Oberamtsrat (End- und Verzahnungsamt), die nächstniedrigere lautet Amtmann (zweites Beförderungsamt). Das Amt mit der Amtsbezeichnung ist in Besoldungsgruppe A 12 der Bundesbesoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes oder der Besoldungsordnungen der Landesbesoldungsgesetze eingruppiert. Amtsräte können die Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes durch eine Laufbahnausbildung als Fachhochschulstudium mit dem Abschluss Diplom-Verwaltungswirt (FH) bzw. Bachelor abgeschlossen haben oder sie haben die Laufbahnbefähigung durch Anerkennung erworben.

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