Recht auf Entwicklung
Das Recht auf Entwicklung wurde 1986 von den Vereinten Nationen zu einem „unveräußerlichen Menschenrecht“ erklärt, „kraft dessen alle Menschen und Völker Anspruch darauf haben, an einer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung, in der alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll verwirklicht werden können, teilzuhaben, dazu beizutragen und daraus Nutzen zu ziehen.“
Jene Erklärung beinhaltet Rechte und Pflichten von Individuen, Gruppen und Staaten. Das Recht auf Entwicklung ist somit nicht nur ein individuelles, sondern auch ein kollektives Recht. Zur Implementierung wurde eine Liste mit konkreten Kriterien und Indikatoren zum Recht auf Entwicklung verfasst.
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