Recht auf Selbstauskunft

Das Recht auf Selbstauskunft ist ein Begriff aus dem Datenschutzrecht. Art. 15 der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren europäischen Datenschutz-Grundverordnung und normiert das Auskunftsrecht der betroffenen Person, von dem Verantwortlichen Auskunft über die von diesem über die betroffene Person verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erlangen. Der Verantwortliche muss eine Kopie der betreffenden Daten zur Verfügung stellen.

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