Recht der halben Hofstatt

Das Recht der halben Hofstatt bezieht sich auf die gemeinsame Benützung einer an oder auf der Grenze stehenden Gebäudemauer.

Durch das „Recht der halben Hofstatt“ soll die volle bauliche Ausnutzung des Bodens bis an die Grenze erreicht werden. Die im eng verbauten Gebiet meist vorgeschriebenen und entsprechend dicken (teuren) Brandwände (Mittelmauern, Scheidemauern) müssen somit nur einmal erstellt werden.

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