Rechtlerwald

Rechtlerwald bezeichnet in Bayern einen Wald, an dem gemeindeangehörigen Personen (Holzrechtlern) ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht im Sinne von Art. 80 Abs. 1 der Gemeindeordnung zusteht und der von diesen bewirtschaftet wird. Die Nutzungsrechte dienen der Versorgung von Gemeinde, Rechtlern und sonstigen Gemeindebürgern mit Bau- bzw. Brennholz.

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