Rechtliche Volkskunde
Die Rechtliche Volkskunde (auch Legal Ethnologie, Rechtskulturgeschichte) ist ein interdisziplinäres Forschungsfeld im Schnittbereich zwischen Volkskunde und Rechtsgeschichte. Nach Heiner Lück beschäftigt sich die Rechtliche Volkskunde „mit dem Erkennen rechtsalltäglicher wie rechtspraktischer Tatsachen und Prozesse (vorzugsweise aus dem überlieferten Brauchtum)“. Und konkreter: „Die Rechtliche Volkskunde bemüht sich, aus Volksbräuchen und anderen volkskundlichen Quellen, die nicht vordergründig rechtlich geprägt sein müssen (z. B. Kinderspiele, Märchen, Sagen, Volkslieder, Volkstänze), Rückschlüsse auf das rechtliche Zusammenleben der Menschen zu ziehen.“ Überschneidungen mit der Rechtsikonographie und der Rechtsarchäologie sind hierbei kaum vermeidbar und von den meisten Vertretern des Fachs gewollt. Namhafte Vertreter des Fachs haben sich in der „Internationalen Gesellschaft für rechtliche Volkskunde“ zusammengeschlossen.