Rechtsbibliothekar
Der Rechtsbibliothekar (im Englischen „law librarian“) hat eine juristische Vorbildung und meist auch eine bibliothekarische Ausbildung. Der Ausdruck „Rechtsbibliothekar“ ist im deutschsprachigen Bereich inzwischen weitgehend üblich geworden. Andere Bezeichnungen sind „juristischer Bibliothekar“, „Bibliotheksjurist“ und „Fachreferent für das Fach Rechtswissenschaft“.
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