Rechtsetzungshoheit

Die kommunale Selbstverwaltung umfasst in Deutschland in ihrem Kern das Recht der Kommune, ihre Angelegenheiten durch Satzung selbst zu bestimmen, sofern die Gesetze nichts anderes regeln (vergl. z. B. § 7 Abs. 1 Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen). Die Kommunen können öffentlich-rechtliche Satzungen im eigenen Wirkungskreis mit einer abstrakt generellen Regelung erlassen.

Unterschieden werden Pflichtsatzungen, bedingte Pflichtsatzungen und freiwillige Satzungen:

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