Rechtsextremismus in Österreich

Der Rechtsextremismus gilt in Österreich nicht als verfassungsfeindliche oder strafrechtlich zu verfolgende Position. Er stellt für den Verfassungsschutz nur ein für die Prävention interessantes Vorfeld des durch das Verbotsgesetz 1947 verbotenen Neonazismus dar. Rechtsextremismus hat in Österreich aus Sicht des Staates eine andere Bedeutung als in Deutschland, da es das vor Extremismus zu schützende Konzept der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht gibt. Laut Auskunft des Bundesministeriums für Inneres geht derzeit (Stand 2023) von der rechtsextremen Szene ein erhöhtes Risiko rechtsextremistisch motivierter Tathandlungen aus.

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