Rechtsfähigkeit (Österreich)
Die Rechtsfähigkeit in Österreich beschreibt die Fähigkeit, selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Diese Eigenschaft hat jede natürliche Person, unabhängig von Alter und Geisteszustand, d. h., jeder ist rechtsfähig. So kann zum Beispiel auch ein zwei Monate alter Säugling Erbe und somit rechtsfähig sein. Mit der Rechtsfähigkeit ist aber noch nichts darüber ausgesagt, ob der Rechtsfähige in der Lage ist, durch eigenes Handeln Träger von Rechten und Pflichten zu werden.
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