Rechtsbehelfsbelehrung
Rechtsbehelfsbelehrung (im weiteren Sinn) ist im bundesdeutschen Sprachgebrauch die Belehrung darüber, ob und wie eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung durch einen Rechtsbehelf angegriffen werden kann.
In Deutschland ist davon zu unterscheiden die Rechtsmittelbelehrung, die über die Möglichkeit der Anfechtung einer Entscheidung durch ein Rechtsmittel, d. h. einem speziellen Rechtsbehelf mit Devolutiv- und Suspensiveffekt, unterrichtet. In Abgrenzung zur Rechtsmittelbelehrung wird Rechtsbehelfsbelehrung (dann im engeren Sinn) auch die Rechtsbehelfsbelehrung im weiteren Sinn genannt, die andere Rechtsbehelfe als Rechtsmittel betrifft.
In Österreich existiert ausschließlich der Terminus Rechtsmittelbelehrung, der anstelle des in Österreich unbekannten bundesdeutschen Terminus Rechtsbehelfsbelehrung (im weiteren Sinn) verwendet wird.