Rechtsschein
Der Rechtsschein ist ein Sammelbegriff für äußerlich erkennbare, für den Rechtsverkehr relevante Tatsachen, die den begründeten Anschein einer bestimmten Rechtslage erzeugen und sich regelmäßig auf den Gutglaubensschutz (Frage der Verfügungsberechtigung) auswirken können. Geschützt wird die Redlichkeit eines Dritten gegenüber dem Nichtberechtigten.
Aus Gründen des Rechtsfriedens hat der Gesetzgeber zum Schutz des Rechtsverkehrs Rechtsscheintatbestände geschaffen, bei denen eine vorgegebene Rechtsfolge unabhängig davon eintritt, wie sich die wirkliche Rechtslage darstellt.
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