Regelbeispiel
Im deutschen Strafrecht spricht man von Regelbeispielen, wenn zu einem Delikt beispielhaft Fälle aufgezählt werden, bei denen „in der Regel“ ein strafschärfender, „besonders schwerer Fall“ oder aber ein strafmindernder, „minder schwerer Fall“ vorliegt. Anders als die Qualifikation, die als speziellerer Straftatbestand den Grundtatbestand verdrängt, beeinflusst das Regelbeispiel demnach nur die Strafzumessung. Man spricht daher auch von einer „Strafzumessungsregel“.
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