Regierungskommission des Saargebietes
Die Regierungskommission (frz.: Commission de gouvernement du Bassin de la Sarre) war eine Behörde, die in den Jahren 1920 bis 1935 das Saargebiet (frz.: Territoire du Bassin de la Sarre, in wörtlicher Übersetzung „Saarbeckengebiet“) im Auftrag des Völkerbundes verwaltete. Rechtsgrundlage waren die Artikel 45 bis 50 sowie die zu diesen Artikeln gehörige Anlage zum Versailler Friedensvertrag (in Kraft getreten am 10. Januar 1920). Die Regierungskommission übernahm am 27. Februar 1920 die Regierungsgewalt im Saargebiet und löste damit die vorherige französische Militärverwaltung ab. Ihre Tätigkeit endete mit der Rückgabe der Regierungsgewalt an das Deutsche Reich zum 1. März 1935.
Die Regierungskommission ist nicht zu verwechseln mit der Verwaltungskommission des Saarlandes, die von 1946 bis 1947 die zivile saarländische Verwaltung leitete.