Regierungsunfähigkeit
Als Regierungsunfähigkeit bezeichnet man die zeitweise oder dauerhafte nicht vorhandene Möglichkeit eines Herrschers bzw. Staatsführers, sein Amt auszuüben. Die Regierungsunfähigkeit im engeren Sinne kann angenommen werden, falls bestimmte Faktoren, die in der Person des Betroffenen vorliegen, in seiner Gesundheit oder auch seiner rechtlichen Situation, (objektiv) gegeben sind oder (subjektiv) behauptet werden. Aus der Geschichte ergibt sich, dass der Begriff oft dem Ziel diente, einen Machtwechsel herbeizuführen.
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Bei kollegialen Regierungsorganen wird die Unfähigkeit, zu regieren, als Handlungsunfähigkeit bezeichnet, die auf einer Beschlussfähigkeit beruhen kann. Sofern Parteien als regierungsunfähig bezeichnet werden, ist dies Ausdruck des Willens von konkurrierenden Parteien, nicht mit diesen Parteien zusammen eine Regierung bilden zu wollen.