Registre du commerce et des sociétés

In Frankreich müssen sämtliche natürlichen und juristischen Personen, die ein Gewerbe betreiben, im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés – RCS) eingetragen werden. Das RCS wird beim Rechtspfleger (französisch: Greffe) eines besonderen Handelsgerichtes oder eines anderen zuständigen Gerichtes geführt.

Die Handelsregister der verschiedenen Gerichte sind beim RNCS (Registre National du Commerce et des Sociétés) zusammengefasst, und zwar durch das Patentamt Institut national de la propriété industrielle (INPI). Das Handelsregister wurde aus dem deutschen Recht übernommen, nachdem man trotz der sonstigen ungünstigen Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges merkte, dass dieses System funktionierte.

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