Regress (Recht)
Regress bedeutet im weiteren Sinne Anspruch auf Schadensersatz. Im einem engeren Sinne ist der Regress das Recht eines Schuldners bei einem Dritten Ersatz für die erbrachten Leistungen zu fordern, etwa wenn der Geschäftsinhaber, der für die von einem Angestellten verursachten Schäden einstehen muss, den Angestellten dafür aber in Regress nehmen kann.
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