Reichsärztekammer

Die Reichsärztekammer existierte von 1936 bis 1945 als eine vom NSDAP-Regime errichtete Körperschaft öffentlichen Rechts zur Eingliederung der deutschen Ärzteschaft in den NS-Staatsapparat. Sie wurde durch die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935, die zum 1. April 1936 in Kraft trat, geschaffen, und 1945 vom alliierten Kontrollrat aufgelöst.

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