Reichsfinanzverwaltung
Die Reichsfinanzverwaltung (RFV), auch Reichssteuerverwaltung genannt, war im Deutschen Reich von 1919 bis 1945 eine zentralisierte Verwaltung, die für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig war. An der Spitze des dreistufigen Verwaltungssystems stand das Reichsfinanzministerium, gefolgt von Landesfinanzämtern (ab 1937 Oberfinanzpräsidien genannt) und den Finanzämtern. Oberster Dienstvorgesetzter war der Reichsminister der Finanzen.
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