Reichsflaggengesetz

Das Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1145) war eines der drei Gesetze, die der Reichstag auf dem NürnbergerReichsparteitag der Freiheit“ verabschiedete. Zeitgenössisch wurde es nicht unter den Nürnberger Gesetzen subsumiert; unter diesem Sammelbegriff verstanden die Nationalsozialisten das antisemitische Reichsbürgergesetz und das rassistische „Blutschutzgesetz“. Letzteres untersagte Juden auch das Zeigen der Hakenkreuzflagge.

Basisdaten
Titel:Reichsflaggengesetz
Art: Staatsrecht
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie: Flaggen- und Wappenrecht
Erlassen am: 15. September 1935
Inkrafttreten am: 17. September 1935
Außerkrafttreten: 20. September 1945
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
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