Reichsheeresverfassung
Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die Grundlage für die Aufstellung der Reichsarmee, die zwar unter dem Oberbefehl des Kaisers stand, aber von dessen „Kaiserlichen Truppen“ getrennt war und nur vom Reichstag eingesetzt wurde. Die „Reichsdefensionalordnung“ („Reichsgutachten in puncto securitatis“) vom 13./23. Mai 1681 schloss als letztes die Heeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches ab.
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