Reichskommissar 1848/1849
Ein Reichskommissar (manchmal auch: Reichskommissär oder Reichsbevollmächtigter) war in den Jahren 1848/1849 ein Beauftragter der deutschen Zentralgewalt, der vorläufigen Regierung für das damals entstehende Deutsche Reich. Die Reichskommissare erfüllten meist konkrete Aufgaben in einem Einzelstaat.
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