Reichskommissar für die Preisbildung

Der Reichskommissar für die Preisbildung war eine Einrichtung im NS-Regime, um die Sicherung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise in der industriellen Produktion und im Handel durchzusetzen. Die rechtliche Grundlage für diese Einrichtung bildete das Gesetz über die Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I, 1936, S. 927). Erstmals wurde eine solche Einrichtung in der Weimarer Republik am 10. Dezember 1931 geschaffen, wobei Carl Friedrich Goerdeler zum Reichskommissar für Preisüberwachung ernannt wurde.

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