Reichsmarschall
Der Reichsmarschall (auch Erzmarschall) war ursprünglich der militärische Stellvertreter des Kaisers und bekleidete eines der Erzämter im Heiligen Römischen Reich. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde der Titel eines Reichsgeneralfeldmarschalls durch Kaiser und Reichstag verliehen.
Im Jahr 1938 wurde er im faschistischen Italien und 1940 im Deutschen Reich während des Nationalsozialismus für eine sowohl militärische als auch politische Oberbefehlshaberposition neu eingeführt.
Reichsmarschall entspricht in etwa dem Titel eines Generalissimus. Heute ist der Rang eines Reichsmarschalls nur in Schweden für den Chef des königlichen Hofstaates gebräuchlich.
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