Reichsreform (Heiliges Römisches Reich)

Die Reichsreform war der im 15. und 16. Jahrhundert wiederholt unternommene Versuch, Struktur und Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches den Erfordernissen des frühmodernen Staats anzupassen, ihm eine einheitliche Regierung entweder unter ständischer oder kaiserlicher Vorherrschaft zu geben und die herrschende Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

Die Reformbestrebungen zielten vor allem darauf ab, die Machtbalance zwischen Kaiser und Reich neu zu justieren. Während das Herrscherhaus der Habsburger, die Reichsritterschaft sowie die Freien und Reichsstädte eine Stärkung des Kaisertums anstrebten, suchten die Landesfürsten dessen Zentralgewalt eher zu schwächen. Die widerstrebenden Ziele führten dazu, dass das fürstliche Reichsregiment ebenso Episode blieb wie die Einführung einer allgemeinen Reichssteuer, des Gemeinen Pfennigs. Bleibende Ergebnisse der Reichsreform waren dagegen der Ewige Landfriede von 1495, die Einrichtung des Reichskammergerichts im selben Jahr sowie die Schaffung der Reichskreise 1500 und 1512 als übergeordnete, territoriale Verwaltungseinheiten. Einen gewissen Abschluss fanden die Bemühungen um eine Reichsreform mit den Beschlüssen des Augsburger Reichstags von 1555 etwa zur Reichsexekutionsordnung.

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