Reichsstelle für Raumordnung
Die Reichsstelle für Raumordnung (RfR) wurde am 26. Juni 1935 durch einen Führererlaß eingerichtet und war Adolf Hitler direkt unterstellt. Als Leiter der RfR fungierte der bisherige Reichsminister ohne Geschäftsbereich Hanns Kerrl. Bereits am 29. März 1935 war die Reichsstelle zur Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand eingerichtet worden, die mit dem Führererlaß vom 26. Juni 1935 zur RfR umgewandelt wurde. Die RfR hatte nun Weisungsbefugnis über die überörtlichen Planungsbehörden und Planungsverbände.
Kerrls Stellvertreter war Hermann Muhs (nach Kerrls Tod sein geschäftsführender Nachfolger). Den für die Nationalsozialisten politisch wichtigsten Bereich, die Neubildung deutschen Bauerntums, hatte bis dahin Carl Christoph Lörcher geleitet. Die Aufgabe der RfR war nun aber eine zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des deutschen Raumes für das gesamte Reichsgebiet. Nach dem Gesetz über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29. März 1935 (RGBl. I, S. 486), das die Gründung der RfR vorsah, hatte diese darüber zu „wachen, dass der deutsche Raum in einer den Notwendigkeiten von Volk und Staat entsprechenden Weise gestaltet wird“ (§ 3) und dass die obersten Reichsbehörden dieser Reichsstelle jeden beabsichtigten Landerwerb mitzuteilen hatten.
Die an die RfR angeschlossene und sechs Monate nach ihr gegründete Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG) arbeitete bis 1942 (formal) der Reichsstelle als Forschungsorganisation zu, sie entwickelte aber de facto auch Eigenständigkeiten. Sie stellte gemeinsam mit den Hochschularbeitsgemeinschaften für Raumforschung (HAG) einen Großverbund universitärer Forschung im nationalsozialistischen Staat dar.