Reichtumsgrenze
Die Reichtumsgrenze ist in der Armutsforschung dasjenige Einkommen, ab dem man als reich gilt. Es ist jenes Nettoäquivalenzeinkommen einer Person, das um ein bestimmtes definiertes Vielfaches über dem mittleren Nettoäquivalenzeinkommen in der Bevölkerung liegt. Entsprechend ist diese Reichtumsschwelle eine veränderliche Größe in Abhängigkeit von Einkommensveränderungen in der Bevölkerung. Pendant ist die Armutsgrenze.
Der relative Prozentsatz wird auch als Schwellenwert für Einkommensreichtum bezeichnet.
Die Definition entspricht methodisch der Definition der relativen Armutsgrenze und ist ein relatives Konzept von Einkommensreichtum. Es basiert auf der Aufteilung der Einkommensverteilung in einen Reichtumsbereich und in den Rest der Verteilung. Personen mit einem Nettoäquivalenzeinkommen über dem Schwellenwert der Reichtumsgrenze gelten als einkommensreich. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wird als Reichtumsquote bezeichnet.
Da in Deutschland 2020 das monatliche Nettoäquivalenzeinkommen bei 1.955 Euro lag, ergibt sich daraus eine Reichtumsgrenze von 3.910 Euro für Single-Haushalte. Bei Anwendung der OECD-Skala liegt demnach in Deutschland die Reichtumsgrenze bei 10.557 Euro für zwei Erwachsene mit zwei Kindern.