Reinliche Scheidung

Als Reinliche Scheidung wird die 1923 und 1924 in Deutschland vollzogene organisatorische Trennung zwischen Fußball und anderen modernen Sportarten einerseits sowie den Turnern andererseits bezeichnet. Innerhalb des Deutschen Reichsausschusses für Leibesübungen waren fortan keine Doppelmitgliedschaften mehr für Vereine in Sportfachverbänden wie dem Deutschen Fußball-Bund und der Deutschen Turnerschaft möglich. In der Folge kam es zur Spaltung zahlreicher Turnvereine in reine Turnvereine einerseits und in Sportvereine wie Fußballklubs andererseits.

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