Reisläufer

Als Reisläufer, Reisiger, Reisige, Reißige, Reismann, Reisleute oder reisiger Knecht wurden im Spätmittelalter bewaffnete Dienstleute oder berittene Begleitpersonen bezeichnet.

Seit dem 16. Jahrhundert allerdings unterschied man bei diesen Begriffen zwei Kategorien:

  • Ein Reisiger oder Reisiger Knecht war ein (bewaffneter) Reiter, meist mit eigenem Pferd und eigener Ausrüstung. Reisige dienten anfangs nicht unbedingt auf Sold, sondern konnten nicht-adeliger Teil eines aus Untertanen gebildeten Lehensaufgebots sein. Seit 1495 war die Anwerbung von unbeaufsichtigt umherziehenden (und damit oft landfremden und marodierenden) reisigen Knechten gemäß § 7 des Ewigen Landfriedens verboten, wurde aber trotzdem vielfach weiter praktiziert.
  • Ein Reisläufer war ein als Fußsoldat dienender Söldner, der vorwiegend aus der Schweiz stammte. Bis ins 17. Jahrhundert stand er im Dienst wechselnder europäischer Herrscher und verdingte sich auf eigene Faust. Das unterschied ihn von jenen Schweizer Soldaten, die sich zum kapitulierten Dienst verpflichteten. Dieser vollzog sich auf Basis einer zwischen zwei Ländern vereinbarten Militärkapitulation, also eines binationalen „Liefervertrags für Soldaten“.
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