Resozialisierung als Vollzugsziel

Resozialisierung bedeutet Wiedereingliederung in das soziale Gefüge der Gesellschaft. Sie bezieht sich insbesondere auf die Wiedereingliederung von Straftätern in das gesellschaftliche Leben außerhalb des Gefängnisses und ihre Befähigung zu einem Leben ohne Straftaten. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff mit der Erwartung verwendet, dass Straftäter ihr abweichendes Verhalten ändern und sich an die Ordnungs- und Wertvorstellungen (Normen) der Mehrheitsgesellschaft anpassen sollten. Der Rechtsbegriff Resozialisierung verweist auf die Konzepte der Integration (Soziologie) und der Rehabilitation straffällig gewordener Personen.

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