Restitutionsklage

Die Restitutionsklage (von lateinisch restituere – wiederherstellen) im deutschen Zivilprozess ist eine Unterart der Wiederaufnahmeklage, eine andere Unterart ist die Nichtigkeitsklage. Die Wiederaufnahme bezweckt, ein rechtskräftiges Urteil zu beseitigen und eine neue Entscheidung herbeizuführen.

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