Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz

Die Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz ist eine EU-Richtlinie, die sich mit der Vereinheitlichung von Möglichkeiten vorinsolvenzlicher Sanierungsverfahren und mit der europaweiten Schaffung von präventiven Restrukturierungsrahmen befasst.


Richtlinie (EU) 2019/1023

Titel: Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132
Kurztitel: Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Restrukturierungsrichtlinie
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Insolvenzrecht
Grundlage: AEUV, insbesondere Artikel 53 und 114
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Inkrafttreten: 16. Juli 2019
In nationales Recht
umzusetzen bis:
17. Juli 2021, außer Regelungen zur Elektronischen Kommunikation mit Justiz- und Verwaltungsbehörden zur Geltendmachung von Forderungen, Einreichung von Restrukturierungs- oder Tilgungsplänen, Mitteilung an Gläubiger, Einlegung von Beanstandungen und Rechtsbehelfen
17. Juli 2024 Regelungen zur Elektronischen Kommunikation mit Justiz- und Verwaltungsbehörden zur Geltendmachung von Forderungen, Einreichung von Restrukturierungs- oder Tilgungsplänen, Mitteilung an Gläubiger
17. Juli 2026 Regelungen zur Elektronischen Kommunikation mit Justiz- und Verwaltungsbehörden zur Einlegung von Beanstandungen und Rechtsbehelfen
Verlängerung jeweils um bis zu ein Jahr möglich.
Fundstelle: ABl. L 172, 26. Juni 2019, S. 18–55
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union
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