Richtlinie 77/576/EWG

Die Richtlinie 77/576/EWG ist die Vorläufer-Richtlinie zur Richtlinie 92/58/EWG. Sie legte die Sicherheitskennzeichnung für die Arbeitsstätten in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit Ausnahme des Steinkohlenbergbaues fest. In Deutschland wurde sie in der Unfallverhütungsvorschrift VBG 125 Sicherheitskennzeichnung umgesetzt, in Österreich mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.


Richtlinie 77/576/EWG

Titel: Richtlinie 77/576/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
Rechtsmaterie: Arbeitsschutz
Inkrafttreten: 2. August 1977
Ersetzt durch: Richtlinie 92/58/EWG
Außerkrafttreten: 24. Juni 1994
Fundstelle: ABl. L 229 vom 7.9.1977, S. 12–21
Volltext Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union
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