Ritterschaftshauptmann
Der Ritterschaftshauptmann war ungefähr zwischen 1600 und 1918 Vorsitzender einer Ritterschaft im Baltikum. Diese Stellung war mitunter auch gleichzeitig mit dem Amt des Landgerichtsvorsitzenden verbunden. In den ehemaligen Ostseegouvernementen Livland und Kurland, dem Landkreis Oesel sowie dem heutigen Estland unterschieden sich die Ritterschaften in den Angelegenheiten des Landes. Die Selbstverwaltung wurde in Stadt und Land unterschiedlich ausgeübt. Die Interessen der Städte vertraten der Stadtrat und die Gilden, die Interessen des Landes vertraten die Ritterschaften. Der Repräsentant der jeweiligen Ritterschaften hieß in Estland Ritterschaftshauptmann, in Livland und auf der Insel Oesel Landmarschall und in Kurland Landesbevollmächtigter.