Rosinentheorie

Die Rosinentheorie ist eine Bezeichnung für die Rechtsansicht, dass in bestimmten Konstellationen Rechtsvorschriften selektiv in einer für eine Partei günstigen Weise anzuwenden sind („Rosinen rauspicken“). Die Rosinentheorie findet laut Rechtsprechung im Rahmen des § 15 Abs. 1 HGB Anwendung, was im Schrifttum auf Skepsis stößt. Ansonsten kommt sie nur selten zur Anwendung.

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