Rufname (Deutschland)
Der Rufname war rechtlich bis 2015 in Deutschland die Hervorhebung eines der verschiedenen Vornamen (Taufnamen) einer Person. Weiterhin gilt im Alltagsgebrauch „Der Rufname ist der Vorname, mit dem man angeredet wird“ oder gerufen wird, auch bei Vorhandensein von nur einem Vornamen.
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