Rundfunkgebühr (Liechtenstein)

Die Rundfunkgebühr ist in Liechtenstein historisch in mehreren Gesetzen geregelt und in der Vergangenheit eingehoben worden. Die aktuelle Rundfunkgebühr wurde zur Finanzierung von Radio Liechtenstein auf gesetzlicher Grundlagen geschaffen, allerdings nur optional. Die Medienkommission, die beim Amt für Kommunikation (AK) angesiedelt und der Regierung unterstellt ist, verzichtet derzeit auf die Einhebung der Gebühr und finanziert den Sender im Rahmen der öffentlichen Medienförderung als Service public nach schweizerischem Vorbild, im Gegensatz zur Schweiz allerdings nicht aus einer Rundfunkgebühr, sondern überwiegend aus Landesmitteln.

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