Russische Staatsbürgerschaft

Die russische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband Russlands in den jeweiligen Grenzen mit den zugehörigen Rechten und Pflichten, beginnend mit dem Russischen Kaiserreich bis 1917, gefolgt von der Sowjetunion (UdSSR) bis zur 1991 gebildeten Russischen Föderation.

Die sowjetischen Inlandspässe (pasport), die als Personalausweis dienten, wiesen auch jeweils eine Nationalität aus. Dies ist in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion übernommen worden. Das heute gültige föderale Gesetz zur Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation wurde 2002 erlassen und anschließend mehrmals geändert.

Für Staatsbürger Russlands wird zur Unterscheidung von der Ethnie der Russen (russkij) das Adjektiv rossijskij verwendet, wofür im Deutschen das Lehnwort russländisch benutzt werden kann.

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