Sächsische Landgemeindeordnung von 1838

Die Sächsische Landgemeindeordnung schuf mit ihrer gesetzlichen Grundnorm von 1838 die Grundlagen einer kommunalen Selbstverwaltung im ländlichen Bereich in Form der Landgemeinde (im Gegensatz zur Stadtgemeinde). Sie war ein regulierender Eingriff seitens des Staates in die überkommenen dörflichen Gemeindeverfassungen einerseits wie auch ein weiterer in die feudalen Dienstbarkeiten andererseits. Sie brachte auch eine weitere Ablösung spätfeudaler Abhängigkeiten. In vielen Fällen schuf sie eine Verrechtlichung der tatsächlichen Verhältnisse. Mehrfach angepasst und durch weitere Gesetze bedingt, wurde sie 1873 grundlegend revidiert und nach dem Ersten Weltkrieg durch die Gemeindeordnung von 1923 schließlich ganz ersetzt.

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