Säkularisation

Als Säkularisation wird ursprünglich die staatliche Einziehung oder Nutzung kirchlicher Besitztümer (Land oder Vermögen) bezeichnet. Im engeren Sinne versteht man darunter die Säkularisation während des napoleonischen Zeitalters (d. h. von 1799 bis 1821), bei der zwei Formen zu unterscheiden sind: einerseits die Aufhebung kirchlicher Institutionen, Abteien und Klöster und die Verstaatlichung ihres Besitzes (Einziehung von Kirchengütern), andererseits die Einverleibung (Annektierung) der geistlichen Fürstentümer und Herrschaften des Heiligen Römischen Reiches durch größere Territorialstaaten. Eine wichtige Rechtsgrundlage bildete der Reichsdeputationshauptschluss, eine Folge der Niederlage der Alliierten im Zweiten Koalitionskrieg.

In einem weiteren Sinn versteht man unter Säkularisation allgemein die Abwendung von der Religion und von religiösen Werten als gesellschaftliche Entwicklung; dafür ist jedoch eher die Bezeichnung Säkularisierung üblich.

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