Säuglingsheim
Das Säuglingsheim (manchmal auch als Säuglingsklinik bezeichnet) ist eine Fürsorgeeinrichtung für die vorübergehende oder ständige Betreuung von gesunden, verlassenen, verwaisten oder ausgesetzten Säuglingen und Kleinkindern, die u. a. von Säuglingspflegerinnen oder -krankenschwestern betreut und gepflegt werden. Die Heime befinden sich überwiegend in staatlicher, kirchlicher sowie freier Trägerschaft und werden häufig von einem Kinderarzt geleitet oder unterstehen ihm. In Deutschland nehmen die Gesundheitsbehörden die verantwortliche Aufsicht wahr.
Die ersten Gründungen erfolgten Ende des 19. sowie Anfang des 20. Jahrhunderts. In dieser Zeit waren die Säuglingsheime vorwiegend stationäre medizinische Einrichtungen. Ihre Verbreitung fanden die Anstalten insbesondere in den Industriestaaten Europas, den USA und den RGW-Staaten. Historische Vorläufer waren das Findelhaus im Mittelalter und das Waisenhaus nach dem Dreißigjährigen Krieg. Die Aufnahme der Säuglinge und Kleinkinder erfolgte auf Wunsch der Eltern oder auf behördliche Anordnung, einzelne Ausnahmen waren möglich. Ab Mitte der 1960er-Jahre ging in der Bundesrepublik die Zahl der in Säuglingsheimen betreuten Kinder stark zurück; in der DDR verlief der Rückgang langsamer. Gründe dafür waren unter anderem Erkenntnisse aus der Säuglings- und Kleinkindforschung, Veröffentlichungen von Filmaufnahmen aus den Heimen sowie öffentliche Proteste.
Heute findet man diese Form der Einrichtung in westlichen Industrieländern nur noch selten. In osteuropäischen Ländern oder in Ländern der Dritten Welt ist das klassische Säuglingsheim für Kleinstkinder noch anzutreffen, was u. a. von den Vereinten Nationen kritisiert wird.