Sühne

Als Sühne werden im Kontext einer Religion Handlungen bezeichnet, durch die Einzelne oder Gruppen religiöse „Vergehen“ (Sünden) im Verhältnis zu einem Gott und/oder zu Angehörigen der eigenen Religion auszugleichen suchen. Die Religionswissenschaft definiert Sühne allgemein als rituelle „Entstörungs- oder Korrekturhandlung“, die die Heilung eines gestörten Gottesverhältnisses ermöglichen oder herbeiführen soll. Dazu können auch kultische Opfer gehören. Als Entsühnung wird das Befreien von Schuld durch Sühne bezeichnet, als Entsühner Personen, die durch Opfer und andere rituelle Handlungen eine Befleckung zu tilgen suchten.

Im Rechtskontext wird eine Handlung als Sühne bezeichnet, durch die ein Mensch eine von ihm begangene Schuld oder ein Unrecht anerkennt und ausgleicht, um den verursachten Streit beizulegen oder den Schaden zu beheben. Die deutsche Umgangssprache verwendet die Ausdrücke „Sühne“, „Strafe“ und „Buße“ weitgehend synonym.

Das Wort „Sühne“ und das zugehörige Verb „sühnen“ stammen etymologisch vom althochdeutschen Wort suona für „Gericht, Urteil, Gerichtsverhandlung, Friedensschluss“. Der Wortstamm von „Sühne“, „sühnen“ oder „versühnen“ ist mit „Versöhnung“ und „versöhnen“ verwandt. Davon abgeleitet ist das mittelhochdeutsche Wort Mutsühne.

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