Sühnevertrag

Sühnevertrag ist ein Begriff aus der Rechtsgeschichte. Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen einem Straftäter und der Opferseite, in der der Täter unter anderem Wiedergutmachung für die begangene Tat zusagt und die Opferseite im Gegenzug auf eine gerichtliche Verfolgung verzichtet. Ein solches Verfahren war insbesondere vor Einführung des Inquisitionsprozesses üblich, da in dieser Zeit Straftaten noch nicht von staatlicher Seite verfolgt wurden und stets eine private Anklage vor Gericht erforderlich war, damit ein Straftäter für seine Tat verurteilt werden konnte. Eine solche Anklage, die eine „peinliche Bestrafung“ des Täters nach sich zog, wurde von der Opferseite aber in der Regel nur dann angestrebt, wenn eine Sühneeinigung nicht zustande kam. In früherer Zeit ging einem Sühnevertrag häufig eine Fehde voraus, die von der Opferseite gegen die Täterseite angezettelt wurde.

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