SMAD-Befehl Nr. 209
Der Befehl Nr. 209 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland, Marschall der Sowjetunion Wassili Danilowitsch Sokolowski, vom 9. September 1947 galt der Schaffung von Neubauernhöfen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Zu diesem Zweck ordnete der Befehl die Gewinnung des erforderlichen Baumaterials aus den „Baulichkeiten ehemaliger Gutsbesitzerhöfe“ an. In der Praxis bedeutete die Ausführung des Befehls die Zerstörung und Beseitigung zahlreicher Herrenhäuser und Gutshöfe, deren Besitzer durch die Bodenreform in der SBZ ab 1945 enteignet worden waren.
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